Richtlinien für die Tierwertermittlung
Der Wert eines Tieres, der der Entschädigung zu Grunde zu legen ist, wird durch eine Schätzung ermittelt. Die Tierseuchenkasse stellt den beamteten Tierärzten und Schätzern in NRW Schätzrahmen zur Verfügung, die die Ermittlung des Schätzwertes erleichtern sollen und zu beachten sind.
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Zuchtrindern der Milchrassen 160 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Zuchtrindern der Fleischrassen 160 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Mastrindern 130 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen (derzeit in Überarbeitung) 160 KByte
- Richtlinie zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel 160 KByte
- Grundpreise
- Auktionspreise Rinder und Schafe NRW 737 KByte